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Visabestimmungen für Italien

Informieren Sie sich, ob Sie ein Visum benötigen, um Italien zu besuchen, wie Sie ein Visum beantragen und welche Regeln und Vorschriften für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ohne Visum gelten.

Italien ist eines der meistbesuchten Länder der Welt und heißt jedes Jahr Millionen internationaler Touristen willkommen, die antike Stätten besuchen, an Mittelmeerstränden faulenzen und die anerkannteste Küche der Welt genießen. Jeder, der mit einem Reisepass aus den USA, Kanada, Mexiko, Großbritannien, der EU oder mehr als 50 anderen von der Visumpflicht befreiten Ländern reist, kann bis zu 90 Tage lang nur mit einem Reisepass einreisen, solange dieser nicht um abläuft mindestens drei Monate nach der geplanten Abreise.

Italien ist eines der 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden, eine Gruppe europäischer Nationen, die die Grenzkontrollen untereinander abgeschafft haben. Da diese Länder als eine Einheit betrachtet werden, gilt die 90-Tage-Eintrittsfrist für den gesamten Schengen-Raum, nicht für jedes einzelne Land. Zu den Ländern, die Teil dieses Abkommens sind, gehören Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Wenn Sie einen Reisepass aus einem nicht befreiten Land besitzen, müssen Sie für die Einreise nach Italien ein Schengen-Touristenvisum beantragen, das es dem Inhaber auch ermöglicht, bis zu 90 Tage frei im Schengen-Raum zu reisen.

Wer nicht aus der EU kommt und für mehr als 90 Tage nach Italien umziehen möchte, muss ein nationales Visum beantragen. Dies gilt für Arbeiter, Studenten und Verwandte italienischer Einwohner.

Schengen-Touristenvisum

Nur Staatsangehörige bestimmter Länder müssen ein Touristenvisum beantragen, aber das italienische Außenministerium bietet ein benutzerfreundliches Tool, um festzustellen, ob Sie eines benötigen oder nicht. Wenn Sie einen Reisepass aus einem nicht ausgenommenen Land haben, können Sie mit dem Schengen-Touristenvisum 90 Tage lang frei durch Europa reisen, genau wie ein visumbefreiter Besucher. Je nachdem, wofür Sie zugelassen sind, kann das Touristenvisum Ihnen mehrere oder nur eine Einreise in den Schengen-Raum ermöglichen. Achten Sie also genau auf Ihr Visum

Visagebühren und Antrag

Wenn Sie ein Schengen-Touristenvisum benötigen, bestätigen Sie zunächst, dass Sie sich über das richtige Land bewerben. Wenn Sie nur Italien besuchen oder Italien das Hauptziel Ihrer Reise ist, was die meisten Tage bedeutet, müssen Sie sich über ein italienisches Konsulat bewerben. Wenn Sie mehrere Länder für die gleiche Anzahl von Tagen besuchen, Italien jedoch der erste Schengen-Land ist, den Sie besuchen, müssen Sie sich auch bei einem italienischen Konsulat bewerben.

  • Finden Sie das nächstgelegene italienische Konsulat und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorlage Ihrer Dokumente.
  • Bringen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, Ihren Reisepass, ein Farbfoto von sich, Kontoauszüge zum Nachweis der finanziellen Mittel, Hin- und Rückflug, Reiseversicherung und Unterkunft für die gesamte Reise mit.
  • Die Visagebühr von 80 Euro ist zum Zeitpunkt Ihres Termins per Postanweisung oder Bankscheck in der Landeswährung zu entrichten. Den aktuellen Wechselkurs finden Sie auf der Webseite Ihres Konsulats.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, wird Ihnen Ihr Reisepass innerhalb von sieben bis 14 Tagen mit dem darin angebrachten Visum zugesandt.

Arbeitsvisum

Wenn Sie planen, nach Italien zu ziehen, um zu arbeiten, müssen Sie ein nationales Langzeitvisum beantragen. Diese Visa werden für Personen erteilt, denen bereits eine Stelle von einem italienischen Unternehmen angeboten wurde oder die selbstständig tätig sind und in Italien geschäftlich tätig sind. Diese Visa werden zunächst für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr genehmigt, aber Sie müssen bei der Ankunft bei der örtlichen Polizeistation eine Aufenthaltskarte beantragen, die jährlich verlängert werden kann.

Visagebühren und Antrag

Der erste Schritt besteht darin, die nulla osta lavoro zu erhalten, eine Arbeitserlaubnis, die von der italienischen Einwanderungsbehörde der Provinz (das Amt ist das Sportello Unico dellImmigrazione) ausgestellt wird. Wenn Sie von einem italienischen Unternehmen eingestellt wurden, ist Ihr Arbeitgeber für diesen Schritt verantwortlich. Es ist komplizierter, wenn Sie ein Arbeitsvisum für Selbständige beantragen, da Sie in Italien einen Bevollmächtigten beauftragen müssen, um diesen Schritt für Sie zu erledigen.

Sobald die italienische Einwanderungsbehörde den Antrag genehmigt hat, sendet sie die Nulla osta an Ihr lokales italienisches Konsulat in Ihrem Heimatland, wo Sie einen Termin zur Abgabe der restlichen Dokumente vereinbaren müssen.

  • Bringen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, Ihren Reisepass und ein Farbfoto von sich mit.
  • Sie zahlen die Visagebühr zum Zeitpunkt Ihres Termins in Höhe von 116 Euro, zahlbar in der Landeswährung per Postanweisung oder Bankscheck.
  • Nach Ihrem Termin dauert die Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen, bis Ihr Reisepass mit dem darin enthaltenen Visum an Sie zurückgesendet wird.

Studenten-Visum

Italien ist das beliebteste Land der Welt für Auslandsstudenten und seine vielen renommierten Universitäten, die zu den ältesten in ganz Europa gehören, ziehen auch viele Ausländer an, die Vollzeit studieren. Ob Sie für ein Semester im Ausland studieren oder sich an einer italienischen Universität einschreiben, wenn Sie länger als 90 Tage in Italien bleiben, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen.

Wenn Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land kommen und Ihr Programm weniger als 90 Tage dauert, z. B. ein Sommerprogramm, benötigen Sie kein Visum zum Studium und können als Tourist einreisen. Wenn Sie aus einem nicht befreiten Land kommen und Ihr Programm weniger als 90 Tage dauert, beantragen Sie ein Schengen-Touristenvisum und geben an, dass der Grund für Ihre Reise ein Bildungsgrund ist (wodurch auch die Visumgebühr entfällt).

Studentenvisa werden für die Dauer des Programms bis zu einem Jahr erteilt, und alle Visuminhaber müssen bei der Ankunft in Italien bei der örtlichen Polizeistation (Questura) eine Aufenthaltskarte beantragen. Bei Programmen, die länger als ein Jahr dauern, können Sie Ihre Aufenthaltskarte innerhalb Italiens erneuern.

Visagebühren und Antrag

Wie bei allen italienischen Visa müssen Sie Ihre Dokumente nach Terminvereinbarung beim nächstgelegenen Konsulat abgeben.

  • Bringen Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular, Ihren Reisepass, ein Farbfoto von Ihnen, einen Zulassungsbescheid, einen Nachweis über die finanziellen Mittel, eine Reiseversicherung und einen Unterkunftsnachweis mit.
  • Der Zulassungsbescheid muss in italienischer Sprache verfasst sein und die Kontaktdaten eines in Italien wohnhaften Schulverwalters enthalten.
  • Die Gebühr für ein Studentenvisum beträgt 50 Euro, die in der Landeswährung per Postanweisung oder Bankscheck zu entrichten ist. Informieren Sie sich auf der Website Ihres Konsulats über den aktuellen Wechselkurs.
  • Visa werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Termin bearbeitet. Wenn genehmigt, wird Ihr Reisepass mit Ihrem darin angebrachten Visum an Sie zurückgesendet.

Familienvisum

Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Italien haben, können Sie Ihren Ehegatten oder Lebenspartner gleichen oder anderen Geschlechts, Ihr minderjähriges Kind, Ihr unterhaltsberechtigtes Kind über 18 Jahren oder Ihre Eltern, wenn diese über 65 Jahre alt sind, nachziehen ein Familienvisum beantragen. Das Familienvisum gilt nur, wenn der Sponsor einen rechtmäßigen Wohnsitz in Italien hat, z. B. mit einem Arbeits- oder Studentenvisum, aber kein Bürger Italiens oder eines anderen EU-Landes ist. Im letzteren Fall gibt es einen strafferen Prozess, der über die Polizeistation in Italien durchgeführt wird.

Visagebühren und Antrag

Das anfängliche Verfahren zur Erlangung eines Familienvisums ist ähnlich wie beim Arbeitsvisum. Der Sponsor muss sich bereits in Italien befinden und bei der Einwanderungsbehörde der Provinz, in der er wohnt, für seine Familienmitglieder eine Nulla osta beantragen. Sobald die Nulla osta genehmigt wurde, kann der Antragsteller einen Termin beim italienischen Konsulat in seinem Heimatland vereinbaren.

  • Der Antragsteller muss zum Termin einen ausgefüllten Antrag, einen Reisepass, ein Farbfoto und rechtliche Bescheinigungen mitbringen, die die Beziehung zum Sponsor belegen.
  • Alle Zertifikate müssen legalisiert und ins Italienische übersetzt werden.
  • Die Gebühr für das Familienvisum beträgt 116 Euro und muss mit einer Zahlungsanweisung oder einem Kassenscheck in der Landeswährung bezahlt werden.
  • Sofern keine weiteren Informationen benötigt oder etwas geklärt werden muss, werden Familienvisa in der Regel innerhalb von zwei Wochen genehmigt.

Visa Overstays

Unabhängig davon, ob Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land kommen oder ein Schengen-Touristenvisum erhalten haben, dürfen Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Italien und im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Um sicherzustellen, dass Sie nicht zu weit gehen, ziehen Sie einen Kalender heraus und gehen Sie zu dem Datum, an dem Sie den Schengen-Raum voraussichtlich endgültig verlassen werden. Von dort aus zählen Sie 180 Tage ungefähr sechs Monate zurück und zählen alle Tage zusammen, die Sie in einem Land des Schengen-Raums verbracht haben. Wenn die Summe 90 oder weniger beträgt, müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Wenn Sie mehr als 90 Tage zählen, überschreiten Sie Ihr Visum, was ein ernstes Problem darstellt. Die genaue Strafe hängt von Ihren besonderen Umständen und dem Land ab, in dem Sie erwischt werden, aber erwarten Sie alles von einer hohen Geldstrafe bis hin zu Inhaftierung, Abschiebung und Rückkehrverbot.

Verlängerung Ihres Visums

Wenn Sie Ihren Urlaub um mehr als 90 Tage verlängern möchten, können Sie eine Verlängerung beantragen, aber Sie müssen dafür einen guten Grund haben. Mögliche Gründe sind eine Naturkatastrophe, eine humanitäre Krise, ein medizinischer Notfall oder ein unerwarteter Todesfall. Sie müssen eine Polizeistation in Italien aufsuchen, um die Verlängerung zu beantragen, und die endgültige Entscheidung liegt bei dem Beamten, der Ihnen zufällig hilft. Am wichtigsten ist, dass Sie die Verlängerung beantragen müssen, bevor Ihr anfängliches 90-Tage-Limit abläuft. Wenn Sie bis danach warten, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und können sofort abgeschoben werden.