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Visabestimmungen für Deutschland

US-Bürger benötigen für Reisen nach Deutschland fast nie ein Visum, sei es für Urlaub, Arbeit oder Studium. Aber das ist nicht in allen Ländern der Fall.

Wenn Sie eine Reise nach Deutschland planen, können Sie diese wahrscheinlich besuchen, ohne ein spezielles Visum zu beantragen. Reisende aus mehr als 50 Ländern und Territorien, darunter die USA, Kanada, Großbritannien, Japan und Mexiko, sind für einen Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten von der Visumpflicht befreit. Das einzige, was Sie brauchen, ist ein gültiger Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Rückreisedatum abläuft. Wenn Sie also über eine Reise nach Deutschland nachdenken, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um die Gültigkeitsdauer zu überprüfen Datum von deinem

Wenn Ihre Reise nach Deutschland Teil einer größeren Europareise ist, gelten die gleichen Visabestimmungen für die 26 Länder, die den sogenannten Schengen-Raum bilden. Sie können innerhalb des Schengen-Raums Grenzen ohne internationale Kontrollpunkte überschreiten, und die 90-Tage-Grenze gilt für das gesamte Gebiet, nicht für jedes einzelne Land. Zu den Ländern, die Teil dieses Abkommens sind, gehören Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Je nachdem, wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten, gibt es zwei große Arten von Visa: das Schengen-Touristenvisum und das nationale Langzeitvisum. Ersteres ist für Staatsangehörige aus nicht ausgenommenen Ländern, die planen, Deutschland oder den Schengen-Raum zu besuchen, und gibt ihnen die gleichen Rechte wie visumbefreite Staatsangehörige, 90 Tage lang frei zu reisen.

Nationale Langzeitvisa sind spezifisch für Deutschland und werden für alle Nicht-EU-Bürger benötigt, die planen, mehr als 90 Tage im Land zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Ausländer müssen in der Regel vor der Einreise in Deutschland ein entsprechendes Visum beantragen und nach der Einreise eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt erhalten.

Staatsangehörige der USA, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, der Schweiz und Südkoreas können jedoch ebenso wie EU-Bürger ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland visumsfrei beantragen. Statt wie sonst üblich vor der Einreise nach Deutschland ein Visum zu beantragen, können Bürger mit einem Reisepass aus einem dieser Länder nach der Einreise den Einreiseprozess beginnen und beenden.

Beispielsweise wird einem in den USA lebenden amerikanischen Staatsbürger ein neuer Job in Deutschland angeboten. Diese Person kann zusammen mit ihren unmittelbaren Familienmitgliedern nach Deutschland ziehen, ohne jemals ein deutsches Konsulat in den USA zu betreten für ihre Daueraufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde oder Ausländerbehörde, um weiterhin in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Schengen-Touristenvisum

Wenn Sie einen Reisepass aus einem der nicht ausgenommenen Länder besitzen, müssen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Schengen-Touristenvisum beantragen. Reisende mit Visum können Deutschland und die anderen Schengen-Staaten bis zu 90 Tage lang besuchen und dürfen je nach Visumbedingungen den Schengen-Raum verlassen und wieder einreisen oder nicht.

Visagebühren und Antrag

Zuerst müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Schengen-Touristenvisum beim richtigen Konsulat beantragen. Wenn Sie nur nach Deutschland reisen oder die meisten Tage in Deutschland verbringen, dann stellen Sie Ihren Antrag beim nächstgelegenen deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn Sie die gleiche Anzahl von Tagen zwischen Deutschland und einem anderen Land oder anderen Ländern verbringen, beantragen Sie dies beim Konsulat des Schengen-Landes, in das Sie zuerst einreisen.

Wenn Sie zu Ihrem Termin beim deutschen Konsulat erscheinen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Beantragung eines Schengen-Visums
  • Gültiger Reisepass
  • Zwei identische Fotos (35 Millimeter mal 45 Millimeter)
  • Reiseversicherungspolice
  • Flugroute für Hin- und Rückflug
  • Nachweis der Unterkunft (Hotelreservierungen oder notariell beglaubigte Briefe von Gastgebern in Frankreich)
  • Nachweis der finanziellen Mittel (z.B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Beschäftigungsnachweise etc.)

Die Gebühr für das Schengen-Touristenvisum beträgt 80 Euro, zahlbar zum aktuellen Wechselkurs in der Landeswährung, aber für bestimmte Gruppen wie europäische Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, Studenten oder Lehrer, die zu Bildungszwecken reisen, gibt es Ermäßigungen und Ermäßigungen , und kleine Kinder.

Die Bearbeitungszeit für abgeschlossene Anträge beträgt je nach Nationalität des Antragstellers zwischen zwei Tagen und zwei Wochen. Sie sollten Ihr Touristenvisum mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Abreise beantragen, um sicherzustellen, dass Sie es rechtzeitig erhalten.

Studenten-Visum

Deutschland bietet zwei Haupttypen von Studentenvisa an, eines für Studenten, die an einer Schule akzeptiert wurden, und eines für potenzielle Studenten, die sich in Deutschland aufhalten müssen, um sich zu bewerben. Für beide Visa müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, wenn Ihr Programm in deutscher Sprache durchgeführt wird, und über die Mittel für den Lebensunterhalt im Ausland verfügen.

Wenn Sie bereits an einer deutschen Schule angenommen wurden, müssen Sie Ihren Zulassungsbescheid sowie relevante Studienabschlüsse oder Schulleistungen vorlegen, die für das Studium erforderlich sind, z . Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie die Umwandlung Ihres Visums in eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das Visum für Studieninteressierte ermöglicht Visumsinhabern einen bis zu sechs Monate verlängerbaren Aufenthalt in Deutschland während der Studiensuche und -bewerbung. Auch wenn Sie als Tourist für drei Monate ohne Visum nach Deutschland einreisen können, müssen Sie vor dem Umzug das Studienbewerbervisum beantragen. Mit dem Studienbewerbervisum können Sie Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen und erhalten, sofern Sie für ein Studium zugelassen sind. Wenn Sie kein Studentenvisum haben, müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und von dort aus den gesamten Visumprozess beginnen.

Die Gebühr für das Studentenvisum beträgt 75 Euro, zahlbar zum aktuellen Wechselkurs der Landeswährung.

Arbeitsvisum

Wenn Sie in Deutschland leben und Geld verdienen und nicht aus einem visumfreien Land kommen, müssen Sie vor dem Umzug ein Arbeitsvisum beantragen. Arbeitsvisa gelten für Personen, die bereits bei einem deutschen Unternehmen angestellt sind, Selbständige, Unternehmer oder hochqualifizierte Arbeitssuchende, die in Deutschland eine Arbeit suchen möchten.

Abhängig von der Art des Arbeitsvisums, für das Sie sich bewerben, müssen Sie ausreichende Unterlagen vorlegen, um Ihren Job und Ihre Fähigkeiten nachzuweisen. Beispiele sind ein Arbeitsvertrag mit dem angegebenen Gehalt, eine Berufserlaubnis oder ein Abschluss, ein detaillierter Businessplan und ein Arbeitsportfolio. Vor allem müssen Sie nachweisen, dass Sie über die nötigen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch eigene Ersparnisse oder durch das Gehalt Ihrer neuen Stelle zu bestreiten.

Die Gebühr für das Arbeitsvisum beträgt 75 Euro, die Sie während des Termins zum aktuellen Wechselkurs in der Landeswährung bezahlen.

Visum zur Familienzusammenführung

Sowohl deutsche Staatsbürger als auch legale Einwohner können unmittelbare Familienangehörige nach Deutschland mitbringen, um bei ihnen zu leben, indem sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Anspruchsberechtigte Verwandte sind der gleichgeschlechtliche oder andersgeschlechtliche Ehepartner, Verlobte, minderjährige Kinder und Eltern. Stammt der Antragsteller aus einem der visumsfreien Länder, kann er visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der Einreise seine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für diejenigen, die ein Visum benötigen, müssen Sie folgende Dokumente beim deutschen Konsulat einreichen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Erklärung zur Richtigkeit der Informationen
  • Gültiger Reisepass des Antragstellers
  • Passkopie des fördernden Familienmitglieds
  • Passfotos
  • Bescheinigung, die die Verwandtschaft bestätigt (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Antrag auf beabsichtigte Heirat usw.)
  • Mindestens A1-Niveau der deutschen Sprache (Ausnahmen gelten)
  • Wohnnachweis in Deutschland
  • Einladungsschreiben des Patenfamilienmitglieds

Die Gebührenstruktur hängt davon ab, ob das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied deutscher Staatsbürger oder rechtmäßiger Einwohner ist. Die Familienangehörigen deutscher Staatsbürger können ihren Visumsantrag kostenlos stellen, während Familienangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz die landesübliche Visumgebühr von 75 Euro in Landeswährung entrichten müssen.

Visa Overstays

Wenn Sie Deutschland aus einem von der Visumpflicht befreiten Land einschließlich der USA besuchen, können Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nur 90 Tage im Land und im umliegenden Schengen-Raum aufhalten. Um herauszufinden, ob es auf Sie zutrifft, ziehen Sie einfach einen Kalender heraus und suchen Sie das letzte Datum, das Sie voraussichtlich in einem Schengen-Land sind. Zählen Sie dann sechs Monate rückwärts und zählen Sie jeden Tag auf, den Sie während dieser Zeit in einem Schengen-Land verbracht haben. Wenn die Anzahl der Tage mehr als 90 beträgt, müssen Sie früher abreisen oder riskieren, Ihr Visum zu überschreiten.

Die genaue Strafe für die Überschreitung Ihres Visums hängt von dem Land ab, in dem Sie erwischt werden, und Ihrer besonderen Situation, aber Deutschland ist bekanntermaßen streng. Mögliche Strafen sind Geldstrafe, Abschiebung, Inhaftierung und die vorübergehende Unfähigkeit, in den Schengen-Raum zurückzukehren.

Verlängerung Ihres Visums

Die Verlängerung Ihres Schengen-Touristenvisums ist nicht einfach, aber unter extremen Umständen möglich. In Deutschland können Sie eine Verlängerung nur beim Berliner Ausländeramt in der Lise-Meitner-Straße beantragen.

Sie benötigen Dokumente, die Ihre Rechtfertigung für einen längeren Aufenthalt belegen, und mögliche Gründe sind ein medizinischer Notfall, eine Naturkatastrophe, eine Krise in Ihrem Heimatland oder eine unvorhersehbare Beerdigung, aber die Entscheidung, Ihr Visum zu verlängern, liegt im alleinigen Ermessen des Beamter, der Ihnen hilft. Das Wichtigste ist, die Verlängerung vor Ablauf Ihres aktuellen Visums zu beantragen. Wenn Sie zu lange warten, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und können sofort abgeschoben werden.