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Was Sie über die französischen Zollbestimmungen wissen sollten

Erfahren Sie mehr über die französischen Zollbestimmungen für Besucher, die ein- und ausreisen, einschließlich der Waren, die Sie ein- und ausführen dürfen, und der zulässigen Bargeldmenge.

Neue Reisende nach Frankreich fragen oft, wie sie sich über die Zollbestimmungen des Landes informieren können, einschließlich Details dazu, welche Artikel sie einführen dürfen und welche Mengen zulässig sind. Beachten Sie auch die Zollbestimmungen für die Rückkehr in Ihr Heimatland.

Duty-Free-Artikel: Was kann ich nach Frankreich ein- und ausführen?

US-amerikanische und kanadische Staatsbürger können Waren bis zu einem bestimmten Wert nach oder aus Frankreich und dem Rest der Europäischen Union einführen, bevor sie Zölle, Verbrauchsteuern oder Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) zahlen müssen. Beachten Sie Folgendes:

US-amerikanische und kanadische Staatsbürger ab 15 Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg reisen, können Artikel, die unten nicht aufgeführt sind, für einen Gesamtwert von bis zu 430 (ca. 498 USD) zoll- und steuerfrei nach Frankreich einführen. Land- und Binnenschiffsreisende können im persönlichen Gepäck zollfreie Waren im Wert von 300 (ca. 347 US-Dollar) mitnehmen.

Personen über 17 können bis zu einer bestimmten Grenze auch bestimmte zollfreie Artikel aus Frankreich kaufen und einführen. Dazu gehören Tabak und alkoholische Getränke, Treibstoff und Medikamente. Duftstoffe, Kaffee und Tee dürfen ab sofort ohne Mengenbeschränkung in die EU eingeführt werden, solange der Wert die oben aufgeführten Währungsgrenzen nicht überschreitet.

Die Beschränkungen für andere gängige Duty-Free-Artikel sind:

  • Zigaretten: 200 Stück
  • Zigarillos: 100 Stück (jeweils max. 3 Gramm)
  • Zigarren: 50 Einheiten
  • Stillweine: 4 Liter
  • Bier: 16 Liter
  • Spirituosen über 22 Grad Volumen: 1 Liter
  • Likörweine, 22 Grad Volumen oder weniger: 2 Liter
  • Medikamente: Medikamente für den Eigenbedarf dürfen in Mengen eingeführt werden, die für eine 3-monatige Behandlung ohne Rezept (bzw. für länger als 3 Monate mit Rezept) ausreichend sind, sofern sie im Gepäck mitgeführt werden.
  • Kraftstoff: Bei der Einreise nach Frankreich ist der im Standardtank Ihres privaten Kraftfahrzeugs und in einem Reservekanister mit einem maximalen Fassungsvermögen von 10 Litern enthaltene Kraftstoff von Zöllen und Steuern befreit.

Bitte beachten Sie, dass Reisenden unter 17 Jahren keine Zigaretten- und Alkoholfreibeträge gewährt werden; Diesen Passagieren ist es nicht gestattet, diese Waren in irgendeiner Menge nach Frankreich zu bringen.

Zoll- und Steuerbefreiungen sind streng individuell. Sie können sie nicht zwischen Passagieren kombinieren oder akkumulieren. Beachten Sie auch, dass Artikel, die den maximalen Freibetrag überschreiten, den üblichen Zöllen und Steuern unterliegen.

Sie können persönliche Gegenstände wie Gitarren oder Fahrräder nach Frankreich mitbringen, ohne dass Steuern oder Gebühren erhoben werden, solange die Gegenstände eindeutig für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen diese nicht verkaufen oder entsorgen, während Sie sich in Frankreich aufhalten. Alle persönlichen Gegenstände, die bei der Einreise nach Frankreich beim Zoll angemeldet werden, müssen mit Ihnen zurücktransportiert werden.

Geld und Währung

Wenn Sie von außerhalb der Europäischen Union kommen und einen Geldbetrag von mindestens 10.000 (oder den Gegenwert in anderen Währungen) mit sich führen, müssen Sie dies bei der Ankunft in oder bei der Abreise aus Frankreich beim Zoll anmelden. Deklariert werden müssen insbesondere: Bargeld (Banknoten).

Illegale Artikel

Es ist strengstens untersagt, bestimmte Waren einzuführen, auszuführen oder zu besitzen, darunter Betäubungsmittel und Psychopharmaka (außer wenn sie von bestimmten Dokumenten begleitet werden), Kampfhunde (sofern nicht von den erforderlichen Dokumenten begleitet), gefälschte Waren, bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die als schädlich gelten Europäische Pflanzen. (Weitere Informationen finden Sie auf der EU-Website).

Bringen Sie Ihr Haustier nach Frankreich

Besucher können auch Haustiere mitbringen (bis zu fünf pro Familie). Jede Katze oder jeder Hund muss mindestens drei Monate alt sein oder mit ihrer Mutter reisen. Das Haustier muss über einen Mikrochip oder eine Tätowierung verfügen und von einer gültigen Tollwutimpfbescheinigung und einer tierärztlichen Gesundheitsbescheinigung von weniger als 10 Tagen vor der Ankunft in Frankreich begleitet sein. Ein Test zum Nachweis des Tollwut-Antikörpers ist ebenfalls erforderlich.

Beachten Sie jedoch, dass Sie die Vorschriften für die Heimbringung Ihrer Tiere überprüfen müssen. In den USA können Sie beispielsweise verpflichtet werden, Haustiere aus anderen Ländern wochenlang unter Quarantäne zu stellen.

Zollbestimmungen beim Verlassen Frankreichs

Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, gelten auch dort Zollbestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise unbedingt bei Ihrer Regierung. Für die USA zählen zu den Highlights der Zollbestimmungen für diejenigen, die in das Land zurückkehren:

  • Die meisten Leute können Artikel im Wert von bis zu 800 USD zollfrei importieren, solange diese Artikel Sie begleiten. Die Gegenstände müssen für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sein, Ihre Reise muss mindestens 48 Stunden gedauert haben und Sie dürfen die Befreiung nicht innerhalb der letzten 30 Tage in Anspruch genommen haben.
  • Sie können bis zu 200 Zigaretten und bis zu 100 Zigarren mitnehmen, obwohl Sie kubanische Zigarren nur in die USA einführen dürfen, wenn Sie sie in Kuba gekauft haben.
  • Ein Liter Alkohol ist erlaubt, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind, er ist für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt und in Ihrem Bundesstaat nicht verboten.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde.

Weitere Informationen und Zolltipps

Weitere Informationen zu den französischen Zollbestimmungen und zur Kontaktaufnahme mit den Behörden bei Fragen finden Sie in der Zollveröffentlichung der französischen Botschaft und auf der Website des französischen Zolls.

Wenn Sie in Europa unterwegs sind, bewahren Sie alle Ihre Belege auf. Dies ist nicht nur für den Umgang mit Zollbeamten bei Ihrer Rückkehr hilfreich, sondern Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf Rückerstattung der in Frankreich gezahlten Steuern bei Ihrer Rückkehr.

Sie können Ihr US-Zollformular online ausfüllen, bevor Sie zurückkehren, um Zeit zu sparen.