EUROPESWEDENGUIDE

Visabestimmungen für Schweden

Obwohl US-Bürger kein Visum benötigen, um Schweden (und andere Schengen-Länder) für weniger als 90 Tage zu besuchen, benötigen sie jedoch einen Reisepass.

Wenn Sie Ihren internationalen Urlaub in Schweden planen, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Sie über die richtigen Dokumente für die legale Einreise in das Land verfügen, einschließlich Pässe und Touristenvisa. Bürger aus den USA, Kanada, Mexiko, Großbritannien, Japan und mehreren anderen Nationen können Schweden nur mit einem Reisepass besuchen, solange dieser nicht mindestens drei Monate nach Ihrer geplanten Ausreise abläuft.

Schweden ist auch Teil des Schengener Abkommens, das grenzenloses Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten ermöglicht. Für Reisende bedeutet dies, dass sie nicht mehr für jedes Land ein individuelles Touristenvisum beantragen müssen, sondern viele auf einer Reise passieren können. Die Schengen-Mitgliedsstaaten sind Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Jeder Reisende, der einen Reisepass aus einem nicht befreiten Land besitzt, muss ein Schengen-Touristenvisum beantragen, um Schweden und eines der anderen Länder des Schengen-Raums zu besuchen. Ebenso muss jeder, der kein EU-Bürger ist, aber in Schweden arbeiten, studieren oder leben möchte, ein Visum beantragen.

Schengen-Touristenvisum

Viele Besucher nach Schweden benötigen für die Einreise kein Touristenvisum, aber Reisende aus nicht ausgenommenen Ländern müssen vor der Abreise ein Schengen-Touristenvisum beantragen und genehmigt werden. Das Schengen-Visum gibt dem Inhaber die gleichen Rechte wie ein Reisender aus einem von der Visumpflicht befreiten Land, dh er kann bis zu 90 Tage frei im Schengen-Raum reisen. Es ist wichtig zu beachten, ob Ihr Visum mehrere Einreisen in den Schengen-Raum oder nur eine einzige Einreise ermöglicht, insbesondere wenn Sie auf Ihrer Reise Nicht-Schengen-Länder (wie Großbritannien oder Irland) besuchen möchten.

Visagebühren und Antrag

Wie Sie Ihren Antrag einreichen, hängt davon ab, aus welchem Land Ihr Reisepass stammt und in welchem Land Sie sich derzeit aufhalten. Schweden hat nicht in jedem Land der Welt Botschaften und selbst die Länder, die Botschaften haben, lagern ihre konsularischen Dienste oft aus das Portal der schwedischen Botschaft, um Ihr Heimatland und das spezifische Bewerbungsverfahren zu finden.

Ob Sie Ihren Termin in einem Visumbearbeitungszentrum, einem schwedischen Konsulat oder einem Vertretungskonsulat vereinbaren, die erforderlichen Dokumente und der allgemeine Ablauf sind mehr oder weniger gleich.

  • Sie müssen das ausgefüllte Antragsformular, ein Passfoto, ein Hin- und Rückflugticket, eine Hotelbuchung, eine Reiseversicherung und einen Geldnachweis einreichen.
  • Bezahlen Sie die Visagebühr von 80 Euro, die in der Landeswährung zu zahlen ist und in der Regel mit Kreditkarte beglichen werden kann.
  • Wenn Ihr Termin in einem Visumbearbeitungszentrum stattfindet, müssen Sie wahrscheinlich eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zahlen.
  • Beim Termin führt der Konsularbeamte ein Gespräch und nimmt Ihre Fingerabdrücke ab.
  • Schengen-Touristenvisa werden in der Regel innerhalb von 15 Werktagen bearbeitet.

Arbeitsvisum

Jeder, der kein EU-Bürger ist und zur Arbeit nach Schweden kommt, muss vor der Einreise ein Arbeitsvisum beantragen. Im Allgemeinen müssen Sie vor der Beantragung eines Arbeitsvisums ein Stellenangebot vorlegen, es sei denn, Sie sind selbstständig oder gründen in Schweden ein Unternehmen.

Arbeitsvisa werden für die Dauer des Arbeitsvertrages für jeweils bis zu zwei Jahre erteilt und können bei Fortführung der Arbeit verlängert werden. Das Visum gilt für die spezifische Stelle, für die Sie ursprünglich eingestellt wurden, und wenn Sie das Unternehmen wechseln oder eine andere Änderung vornehmen möchten, müssen Sie ein neues beantragen

Visagebühren und Antrag

Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Schweden ist ein relativ einfacher Prozess, der vollständig online durchgeführt wird, obwohl er in die Länge gezogen werden kann. Wenn Sie von einem schwedischen Unternehmen eingestellt wurden, leitet der Arbeitgeber den Prozess ein, indem er Ihre persönlichen Daten, Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Unternehmensinformationen an das schwedische Migrationsamt übermittelt. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie diese Schritte selbst durchführen.

  • Sobald das schwedische Migrationsamt Ihre Informationen vom Arbeitgeber erhalten hat, erhalten Sie eine E-Mail, um einen Scan Ihres Reisepasses und Informationen zu Ihrer Person und Ihren Familienmitgliedern (sofern diese nachziehen) hochzuladen.
  • Bezahlen Sie die Visumgebühr online, die 2.000 schwedische Kronen beträgt.
  • Die Wartezeit auf eine Antwort ist unterschiedlich. Hochqualifizierte Arbeitnehmer können in ein paar Monaten eine Rückmeldung erhalten, Servicekräfte benötigen in der Regel sechs bis acht Monate und selbstständige Bewerber bis zu 18 Monate.
  • Wenn die Migrationsbehörde weitere Informationen einholen muss, kann sich die Bearbeitungszeit noch länger verzögern.
  • Sobald Sie genehmigt wurden, können Sie sofort nach Schweden reisen und die letzten Schritte persönlich im Büro der Einwanderungsbehörde erledigen, wenn Sie aus einem visumfreien Land kommen.
  • Wenn Sie zugelassen sind und aus einem nicht befreiten Land stammen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem nächstgelegenen Konsulat oder Visumzentrum vereinbaren, um Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abzunehmen, bevor Sie Ihre Aufenthaltskarte erhalten. Die Karte ermöglicht Ihnen die Einreise nach Schweden.

Studenten-Visum

Studentenvisa sind für alle Nicht-EU-Mitglieder erforderlich, die nach Schweden kommen, um länger als 90 Tage zu studieren. Wenn Ihr Studium weniger als 90 Tage dauert und Ihr Reisepass aus einem von der Schengen-Visa befreiten Land stammt, können Sie als Tourist einfach ohne Visum nach Schweden einreisen. Wenn Sie aus einem nicht befreiten Land kommen, beantragen Sie das Schengen-Touristenvisum, geben jedoch an, dass der Zweck Ihres Besuchs "Studium" ist (wodurch auch die 80-Euro-Gebühr entfällt).

Wer ein Semester, ein Jahr oder ein ganzes Studium in Schweden studieren möchte, muss ein Studentenvisum beantragen. Bevor Sie das Visum beantragen können, müssen Sie bereits als Vollzeitstudierende an einem akkreditierten Hochschulstudium zugelassen sein. Sobald Sie dies getan haben, können Sie den gesamten Visumantragsprozess vollständig online abwickeln, wobei Sie die gleichen Dokumente verwenden, die Sie für andere Visa benötigen, sowie eine Zulassungsbescheinigung für das Programm. Die Gebühren für das Studentenvisum betragen 1.500 schwedische Kronen.

Die Bearbeitungszeit für Studentenvisa beträgt in der Regel ein bis drei Monate, es sei denn, die Migrationsbehörde muss weitere Informationen einholen. Wenn Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land kommen, können Sie nach Erhalt einer positiven Entscheidung nach Schweden reisen und den Vorgang abschließen, um Ihre Aufenthaltskarte von der Einwanderungsbehörde zu erhalten. Wenn Sie aus einem nicht steuerbefreiten Land kommen, müssen Sie sich an das zuständige Amt in Ihrem Heimatland wenden, um ein Foto und Ihre Fingerabdrücke machen zu lassen. Sobald Sie die Aufenthaltskarte erhalten haben, können Sie nach Schweden reisen.

Familienvisum

Wenn Sie schwedischer Staatsbürger, EU-Bürger, ständiger Wohnsitz oder ein Arbeitsvisum oder bestimmtes Studentenvisum sind, können Sie bestimmte Familienmitglieder nach Schweden mitbringen. Offiziell zugelassen sind nur Ihr gleichgeschlechtlicher oder gleichgeschlechtlicher Ehepartner, Lebens- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder unter 21 Jahren Sie zur Pflege, können Sie auch beantragen, dass sie mitgebracht werden (z. B. ein älterer Elternteil).

Wenn der Sponsor ein schwedischer Staatsbürger oder ein ständiger Wohnsitz in Schweden ist, erhalten die nachziehenden Familienmitglieder ebenfalls einen ständigen Wohnsitz. Wenn dem Sponsor ein Arbeitsvisum oder ein Studentenvisum erteilt wurde, dürfen die Familienangehörigen nur so lange bleiben, wie sich der Sponsor rechtmäßig in Schweden aufhält.

Das genaue Verfahren variiert je nach Aufenthaltsstatus des Sponsors und der Art der Familienbeziehung. Lesen Sie daher die aktuellsten Informationen des schwedischen Migrationsamts sorgfältig durch. Der Grundrahmen der zu ergreifenden Schritte ist jedoch mehr oder weniger gleich. Unabhängig von der Beziehung darf der Antragsteller nicht bereits in Schweden leben und muss sich aus seinem Heimatland bewerben.

Das Bewerbungsverfahren wird online gestartet und kann durch den Bewerber oder bei erteilter Vollmacht durch den Sponsor erfolgen. Sie müssen Dokumente hochladen, die die Beziehung zwischen dem Sponsor und dem Antragsteller belegen, z. B. eine Heiratsurkunde, die von den örtlichen Behörden beglaubigt und ins Schwedische oder Englische übersetzt wurde. Die Bewerbungsgebühr beträgt 2.000 schwedische Kronen für erwachsene Bewerber und 1.500 Kronen für Bewerber unter 18 Jahren.

Nach Einreichung des Antrags wird dem Sponsor per E-Mail ein Fragebogen zu seinem Einkommen, seinem Wohnraum und seiner Fähigkeit, den Antragsteller zu unterhalten und zu unterstützen, zugesandt. Nach Prüfung der Informationen muss der Antragsteller einen Termin für ein Gespräch beim nächstgelegenen schwedischen Konsulat in seinem Heimatland vereinbaren. Die Gesamtbearbeitungszeit variiert je nach den individuellen Umständen, kann aber von einigen Monaten bis hin zu mehr als einem Jahr reichen.

Visa Overstays

Die Überziehung Ihres Visums ist eine ernste Angelegenheit und die Folgen können sich nicht nur auf Ihre zukünftigen Reisen in Schweden, sondern im gesamten Schengen-Raum auswirken. Alle Touristen dürfen den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchen. Schnappen Sie sich also einen Kalender und gehen Sie zu dem Datum, an dem Sie voraussichtlich nach Hause zurückkehren werden. Gehen Sie von dort aus 180 Tage ungefähr sechs Monate zurück und zählen Sie jeden Tag zusammen, an dem Sie in einem Schengen-Land waren. Wenn diese Zahl 90 Tage oder weniger beträgt, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.

Wenn diese Zahl über 90 liegt, überschreiten Sie Ihr Visum und die möglichen Folgen können eine Geldstrafe, Inhaftierung, Abschiebung oder sogar ein Rückkehrverbot in den Schengen-Raum sein.

Verlängerung Ihres Visums

Wenn Sie in Schweden sind und länger als 90 Tage bleiben müssen, müssen Sie eine Visumverlängerung oder eine Besuchererlaubnis beantragen. Die Visumverlängerung ist eine einmalige Entscheidung, Ihr Visum um weitere 90 Tage zu verlängern, während die Besuchererlaubnis bei Bedarf für weitere Zeit verlängert werden kann. Unabhängig von der Art der Verlängerung, die Sie beantragen, müssen Sie diese mit außergewöhnlichen Umständen wie einer globalen Pandemie, einer humanitären Krise, einer Naturkatastrophe, einem medizinischen Notfall usw. begründen.

Da der Besucherausweis verlängert werden kann, bietet er mehr Flexibilität in turbulenten Situationen, kostet aber auch fast das Fünffache des Preises. Die einmalige Verlängerung kostet 30 Euro, während die Besuchergenehmigung 1.500 schwedische Kronen oder etwa 145 Euro kostet (die Währungen sind unterschiedlich, da die Verlängerung als Schengen-Prozess gilt, während die Besuchergenehmigung von der schwedischen Regierung erteilt wird). Sie können beide Verlängerungen beim nächstgelegenen Büro des schwedischen Migrationsamts beantragen.