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Erforderliche Dokumente für internationale Reisen mit Minderjährigen

Hier erfahren Sie, was Sie über Pässe und andere Dokumente wissen müssen, wenn Sie nach Kanada, Mexiko und auf die Bahamas reisen.

Reisen Sie mit Kindern außerhalb Ihres Heimatlandes? Im Allgemeinen benötigt jeder Erwachsene in Ihrer Gruppe einen Reisepass, und minderjährige Kinder benötigen entweder einen Reisepass oder eine Geburtsurkunde im Original.

Die Dokumentationspflicht wird komplizierter, wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter allein mit einem Minderjährigen reist. Im Allgemeinen sollten Sie neben Ihrem Reisepass die schriftliche Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Viele Länder verlangen, dass das Zustimmungsdokument beglaubigt und notariell beglaubigt wird. Auf mehreren Websites können Sie kostenlose Einverständniserklärungen der Eltern herunterladen oder ausdrucken.

Länderspezifische Regeln

Beachten Sie, dass sich die spezifischen Vorschriften zur Dokumentation von Land zu Land erheblich unterscheiden können. Informationen zu den Anforderungen für Ihr Zielland finden Sie auf der Website des US State Department International Travel. Suchen Sie Ihr Zielland, dann den Tab für "Einreise-, Ausreise- und Visabestimmungen" und scrollen Sie dann nach unten zu "Reisen mit Minderjährigen".

Diese Auszüge zu Kanada, Mexiko und den Bahamas (ein beliebter Anlaufhafen auf Karibikkreuzfahrten) sind gute Anhaltspunkte und zeigen, wie unterschiedlich die Regeln sein können:

Kanada

Wenn Sie planen, mit einem Minderjährigen nach Kanada zu reisen, der nicht Ihr eigenes Kind ist oder für den Sie nicht das volle Sorgerecht haben, kann CBSA von Ihnen verlangen, dass Sie eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung der Eltern des Minderjährigen vorlegen. Weitere Informationen finden Sie auf der CBSA-Website. Es gibt kein spezielles Formular für dieses Dokument, es sollte jedoch Reisedaten, Namen der Eltern und Fotokopien ihrer staatlich ausgestellten Ausweise enthalten.

Mexiko

Ab dem 2. Januar 2014 müssen nach mexikanischem Recht Reisen von Minderjährigen (unter 18 Jahren) den Nachweis der Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten zur Ausreise aus Mexiko vorlegen. Diese Regelung gilt, wenn der Minderjährige auf dem Luft- oder Seeweg reist; allein oder mit einem volljährigen Dritten reisen (Großeltern, Onkel/Tante, Schulklasse etc.); und Verwendung mexikanischer Dokumente (Geburtsurkunde, Reisepass, vorübergehender oder ständiger mexikanischer Wohnsitz).

"Der Minderjährige muss ein notariell beglaubigtes Dokument vorlegen, das die Zustimmung beider Elternteile (oder derjenigen mit elterlicher oder gesetzlicher Vormundschaft) zur Ausreise sowie einen Reisepass vorlegt, um Mexiko zu verlassen. Das Dokument sollte auf Spanisch sein; ein Englisch Version muss eine spanische Übersetzung beigefügt sein Das Dokument muss notariell beglaubigt oder apostilliert sein Der Minderjährige sollte das Originalschreiben (kein Faksimile oder gescannte Kopie) sowie einen Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung (Geburtsurkunde oder Gerichtsurkunde wie z ein Sorgerechtsbeschluss sowie Fotokopien des amtlichen Ausweises beider Elternteile).

„Diese Regelung gilt laut INM NICHT für Minderjährige, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, d plus einer anderen Nationalität), wenn der Minderjährige Mexiko mit dem Reisepass der anderen Nationalität verlässt. Wenn der Minderjährige Mexiko jedoch mit dem mexikanischen Reisepass verlässt, gilt die Regelung. Die Botschaft empfiehlt jedoch, dass doppelte Staatsangehörige mit einer Einverständniserklärung von beide Elternteile.

„Die US-Botschaft in Mexiko-Stadt hat zahlreiche Berichte erhalten, dass US-Bürger notariell beglaubigte Einverständniserklärungen für Umstände vorlegen müssen, die nicht in die oben aufgeführten Kategorien fallen, und/oder an Landgrenzübergängen um eine solche Erlaubnis gebeten werden. Daher empfiehlt die Botschaft allen Minderjährige, die ohne beide Elternteile reisen, tragen jederzeit eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung bei sich, falls die Fluggesellschaft oder die mexikanischen Einwanderungsbehörden dies verlangen.

„Reisende sollten sich für weitere Informationen an die mexikanische Botschaft, das nächste mexikanische Konsulat oder das INM wenden.

Die Bahamas

Minderjährige, die ohne Begleitung oder in Begleitung eines Vormunds oder einer Begleitperson reisen: Was für die Einreise auf die Bahamas erforderlich ist, kann stark von den Anforderungen für die Wiedereinreise in das Herkunftsland abweichen. Im Allgemeinen kann ein Kind unter 16 Jahren nur mit dem Nachweis der Staatsbürgerschaft auf die Bahamas einreisen. Der Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine erhabene Geburtsurkunde des Siegels und vorzugsweise ein von der Regierung ausgestellter Lichtbildausweis sein, wenn Sie sich auf einer Kreuzfahrt mit geschlossener Schleife befinden, oder ein US-Reisepass, wenn Sie mit dem Flugzeug oder einem privaten Schiff einreisen.

„Die Bahamas verlangen die Einhaltung von Vorschriften zur Abwendung von Kindesentführungen. Jedes Kind, das ohne einen der in der Geburtsurkunde aufgeführten Elternteile reist, muss ein Schreiben des abwesenden Elternteils haben, das dem Kind die Reisegenehmigung erteilt. Dies sollte vor einem Notar beglaubigt werden und unterschrieben von dem/den abwesenden Elternteil(en) Ist der Elternteil verstorben, kann eine beglaubigte Sterbeurkunde erforderlich sein.

„Es ist ratsam, dass der Minderjährige eine schriftliche notariell beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile (sofern beide auf der Geburtsurkunde des Kindes aufgeführt sind) mit sich führt, bevor Sie Ihr Kind als Minderjähriger mit einem Vormund oder einer Begleitperson auf die Reise schicken.

Fliegen Sie mit Kindern innerhalb der USA? Sie sollten REAL ID kennen, den neuen Ausweis, der für Inlandsflüge erforderlich ist.